3.9

Eintrag vom 27. Feb. und 1. März 1483 ins Nürnberger Ratsmanual

Ablichtung

Original: Tinte auf Papier

Nürnberg, Staatsarchiv, Sign. Ratsmanuale 1483, H. 2, S. 9 - 11

Nachdem dem Rat mitgeteilt worden war, daß Christen an einem jüdischen Tanz während der Fastenzeit teilgenommen hatten, wurden die Beschuldigten vorgeladen und am 1. März verurteilt. Martin Behaim wurde auf "... 8 tag und nacht in ein verspertz kemerlin ..." gestraft. Als Grund wurde etwas detaillierter angegeben, daß sie auf einer jüdischen Hochzeit während der Fastenzeit getanzt hätten. Allerdings wurde Behaim das Absitzen dieser Strafe auf 14 Tage erlassen, bis er von der Frankurter Messe zurückgekehrt sei. Ob er die Strafe dann tatsächlich antreten mußte, ist jedoch unbekannt.

Literatur:

Ernest George Ravenstein: Martin Behaim. His Life and His Globe. London 1908, S. 9, 110.

J.W.